ESD MEDIENINFO | Selbständige: Positive Einstellung zur EU, aber auch Kritik 

Berlin/Saarbrücken, 07.06.2024. Eine Umfrage unter den Mitgliedern des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V.  liefert aufschlussreiche Einblicke in die Einstellungen der Befragten zur Europäischen Union und zur bevorstehenden Europawahl. Die nicht repräsentative Stichprobe mit 390 Teilnehmern liefert nach Ansicht des Verbandes wertvolle Erkenntnisse über die Stimmungslage dieser wichtigen Wirtschaftsgruppe.

Die Umfrage ergab, dass fast 84 Prozent der Befragten die EU im privaten Bereich als Mehrwert ansehen. Im beruflichen Kontext liegt die Zustimmung bei fast 63 Prozent, obwohl 62 Prozent der Unternehmer angaben, nicht grenzüberschreitend tätig zu sein. 
Ein weiteres bemerkenswertes Ergebnis ist, dass drei von vier der befragten Unternehmer die Europawahl im Vergleich zu nationalen Wahlen als gleich wichtig einstufen.
Auf die Frage nach den wichtigsten Themen, die ihre Entscheidung bei der Europawahl beeinflussen, nannten die Teilnehmer den Bürokratieabbau als Hauptanliegen, dicht gefolgt von Sicherheits- und Energiepolitik. 
Eine deutliche Mehrheit der Befragten betonten, dass die EU-Gesetzgebung eine große Rolle für ihr Unternehmen spielt. Trotz der insgesamt positiven Sicht auf die EU bewerteten die Teilnehmer die bisherige EU-Politik in Bezug auf die Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) als nicht ausreichend bis mangelhaft.
Die Top-Antworten auf die Frage, welche Maßnahmen sie sich von zukünftigen EU-Politikern wünschen, waren eindeutig: Der Abbau von Regulierungen und Bürokratie, die Steuerharmonisierung und die gezielte Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen wurden am häufigsten genannt. 
Erfreulich ist, dass 98 Prozent der Befragten angaben, an der Europawahl teilnehmen zu wollen. Dies zeigt das hohe Engagement und das Interesse der Selbständigen und Unternehmer an der politischen Gestaltung der EU.

ESD-Präsident, Timo Lehberger fasst die Umfrageergebnisse wie folgt zusammen:
„Die Ergebnisse unserer Umfrage unterstreichen, dass Selbständige und Unternehmer die EU grundsätzlich positiv sehen und ihre Bedeutung sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich anerkennen. Gleichzeitig machen sie jedoch deutlich, dass es erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten gibt, insbesondere in Bezug auf die Unterstützung von KMUs. Die Erwartungen der Selbständigen an die zukünftigen EU-Politiker sind klar definiert: Weniger Bürokratie, mehr Steuerharmonisierung und eine stärkere Förderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen!“

ESD MEDIENINFO | Europaverband der Selbständigen fordert Erleichterungen für von Hochwasser betroffene Unternehmen

Berlin/Saarbrücken, 20.05.2024. Angesichts der Schäden durch das jüngste Hochwasser fordert der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. steuerliche Hilfsmaßnahmen für die von der Flut betroffenen Unternehmen. Der Verband fordert die Einführung von Billigkeitsregeln und Erlassen, gemäß dem Vorbild der Vorgehensweise während der Ahrtalkatastrophe. ESD-Präsident Timo Lehberger, der auch dem Gewerbe- & Unternehmerverband des Saarlandes – GVS e.V. vorsitzt, erläutert die Forderung wie folgt:
„Die mit dem Starkregen einhergehenden Überflutungen haben auch bei vielen Unternehmen für erhebliche Schäden gesorgt. Die Wetterprognosen für die kommenden Tage lassen noch Schlimmeres befürchten. Die Regierungen von Saarland und Rheinland-Pfalz haben bereits Hilfen für betroffene Betriebe angekündigt. Wir fordern Bund und Länder zu schneller, unbürokratischer und weitgehender Hilfe auf. 
So sollten die Finanzministerien der Länder unter Mitwirkung des Bundesfinanzministers Lindner und seinem Ministerium die Geschädigten entlasten. Konkret fordern wir als Erleichterungen für die Betroffenen die kurzfristige Einführung von Billigkeitsregeln und Erlassen mit folgendem Inhalt:
1.    Erleichterungen für den Spendennachweis
2.    Verzicht auf die Umsatzbesteuerung von Sachzuwendungen, Personalgestellungen und unentgeltlichen Verwendungen im Rahmen freigiebiger Hochwasserhilfen 
3.    Ermessensgerechte Handhabung von Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen, sowie Fristverlängerungen 
4.    Großzügige Regelungen beim Verlust wichtiger Unterlagen (auch archivierungspflichtige Geschäftsunterlagen)
5.    Erleichterungen für den Nachweis eines „besonderen Notfalls“ gemäß R 3.11 LStR und Verzicht auf das Betriebsratserfordernis 
6.    Großzügiger Umgang mit den Betroffenen bei der Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärungen
Um die betroffenen Unternehmen nicht im Regen stehen zu lassen, kommt es vor allem auf Schnelligkeit bei der Umsetzung an. Die Katastrophenerlasse der Länder NRW und Rheinland-Pfalz aus dem Juli 2021 können als hier als Mustervorlage dienen.“

ESD MEDIENINFO | Bürokratieabbau ist effektive Wirtschaftsförderung ohne Subventionen!

Europaverband der Selbständigen begrüßt Bundesratszustimmung zu Bürokratieabbau

Berlin/Saarlouis, 26.04.2024. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zum Entschließungsantrag „Bürokratielasten für den Mittelstand abbauen“ sowie zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz als Schritt in die richtige Richtung und fordert von Bund und Ländern, diesen Weg konsequent fortzusetzen. ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt hierzu:

„Wie von uns bereits im Februar gefordert, hat der der Bundesrat heute dem von Schleswig-Holstein eingebrachten Entschließungsantrag „Bürokratielasten für den Mittelstand abbauen“ zugestimmt. Auch die in den Ausschüssen vorgenommenen Änderungen finden unsere Zustimmung. Grundsätzlich sind die Vorschläge weitgehend praxisorientiert und könnten bei Umsetzung durch die Bundesregierung die kleinen und mittelständischen Unternehmen spürbar entlasten.

Ebenfalls positiv bewerten wir die Zustimmung der Länderkammer zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz – auch wenn das Gesetz an sich kein großer Wurf zur Entlastung der Unternehmen ist. Grundsätzlich sind wir Selbständigen für jede noch so kleine Maßnahme zur Entlastung von bürokratischen Auflagen dankbar. 

Bürokratieabbau ist effektive Wirtschaftsförderung ohne Subventionen! Entsprechend fordern wir die Regierungen von Bund und Ländern auf, den begonnenen Weg zügig weiter zu beschreiten. Die Politik muss endlich verinnerlichen, dass die Entlastung der Unternehmen durch einen konsequenten und stetigen Abbau unnötiger Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen nicht hoch genug einzuschätzen ist."

ESD MEDIENINFO | Erfolg für Europaverband der Selbständigen: Verlängerte Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen

Berlin/Saarlouis, 16.03.2024. Auf Druck von Wirtschaftsvereinigungen wie dem Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) und den Branchenorganisationen der prüfenden Dritten, haben die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern vereinbart, die Abgabefrist für die Corona-Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024 verlängern zu wollen. ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt hierzu:

"Der ESD wirkt! Der Druck der Interessenvertreter der Selbständigen hat Bund und Länder bewogen nochmals eine Fristverlängerung zu ermöglichen. Die Möglichkeit die Schlussabrechnungen der Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen jetzt bis Ende September einzureichen ist ein richtiger Schritt, der die Kanzleien der prüfenden Dritten entlastet und dafür sorgt, dass viele kleine und mittelständische Unternehmen aufatmen können.
Die zusätzliche Ankündigung von Bund und Ländern, gemeinsam mit den prüfenden Dritten an einer Vereinfachung und Beschleunigung der Prüfprozesse in den Bewilligungsstellen zu arbeiten, lässt hoffen, dass die rund 400.000 noch ausstehenden Schlussabrechnungspakete fristgerecht eingereicht und geprüft werden können. 
Sollte sich bei der für den 1. Juli 2024 vorgesehenen Zwischenbilanz abzeichnen, dass die prüfenden Dritten und oder die Mitarbeiter der Bewilligungsstellen die Schlussabrechnungen nicht rechtzeitig abarbeiten können, fordern wir Bund und Länder bereits jetzt dazu auf, sich auf eine frühzeitige weitere Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2024 zu verständigen.
Darüber hinaus fordern wir die Frist für die Beantwortung von Rückfragen der Bewilligungsstellen durch die prüfenden Dritten nicht wie jetzt vorgesehen von 14 auf 21 Tage, sondern praxisorientiert auf 4 Wochen auszudehnen.“

ESD MEDIENINFO | Kleinstunternehmen fordern Senkung des Strompreises mittels CO2-Einnahmen

Berlin/Saarlouis, 21.02.2024. Nach jüngsten Umfragen stellt die sich stetig verschlechternde konjunkturelle Entwicklung speziell für die Kleinstunternehmen eine existenzielle Bedrohung dar. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. fordert daher die Politik zum schnellen Handeln auf. Der Verband schlägt als schnelle und unkomplizierte Lösung die Senkung des Strompreises unter Verwendung der Einnahmen aus dem Emissionshandel vor. ESD-Präsident Timo Lehberger präzisiert:
„Es ist fünf vor zwölf. Viele der fast drei Millionen Soloselbständigen und Kleinstunternehmen mit rund sechs Millionen Beschäftigten stellt die aktuelle wirtschaftliche Situation vor große Herausforderungen. Hohe Energiekosten, Fachkräftemangel und die inflationsbedingte Zurückhaltung belasten uns in einem nie gekannten Ausmaß.
Dennoch schenkt die Bundesregierung ihre Aufmerksamkeit nur den größeren Unternehmen. Die geplanten Entlastungen des Wachstumschancengesetzes richten sich vornehmlich an Kapitalgesellschaften. Wir Soloselbständigen und Kleinstunternehmen, vielfach Einzelunternehmen und Personengesellschaften, werden hiervon nur marginal profitieren. Entsprechend fordern wir eine Entlastung, die der Gesamtwirtschaft zugutekommt, und die schnell und unbürokratisch umsetzbar ist.
Vorstellbar wäre in diesem Sinne die Senkung des Strompreises, finanziert durch die CO2-Einnahmen anstatt des auf lange Sicht angekündigten Klimageldes.
Die Idee ist auch insofern charmant, als dass sie mehrere positive Nebeneffekte hat. Die Umsetzung ist mit wenig Bürokratie verbunden, die Privathaushalte werden ebenfalls vollumfänglich entlastet, was die Binnenkonjunktur ankurbelt und zu guter Letzt unterstützt ein niedriger Strompreis die Energiewende und steigert die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.“