Berlin, 24.06.2020. „Gut gemeint, schlecht gemacht und nicht genügend durchdacht“, mit diesen Worten kritisiert Kuni Ludwig Both, Präsident des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V., harsch die am 1. Juli anstehende Mehrwertsteuersenkung.
Hinsichtlich der vielen rechtlichen Unklarheiten bei der befristeten Mehrwertsteuersenkung sowie des erheblichen bürokratischen Aufwands für die Unternehmen fordert der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. die Bundesregierung zu weiteren Entlastungen auf. Hierzu erklärt der ESD-Präsident Kuni Ludwig Both wie folgt:
„Wir erkennen die im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossene Mehrwertsteuersenkung grundsätzlich als positiv gemeinte Initiative an, allerdings wird die bürokratische und administrative Belastung, die mit der viel zu kurzen Umsetzungsfrist einhergeht, viele kleine Unternehmen überfordern. Administrative Dinge wie das Umetikettieren der Preisauszeichnungen im Handel, die Umstellung der Kassensysteme oder auch die Inanspruchnahme externer Berater und Dienstleister, um nur einige Beispiele zu nennen, werden enorme Mehrkosten verursachen, die den erhofften positiven Effekt voraussichtlich erheblich schmälern werden.
Zusammengefasst bewerten wir die angesetzte Zeitspanne für die Umsetzung dieser befristeten Maßnahmen als viel zu kurz bemessen und die dadurch zu erwartenden Mehrkosten als vollkommen unverhältnismäßig. Daher fordern wir die Bundesregierung mit konkreten Forderungen auf, die Selbstständigen in dieser Phase weiter zu entlasten.
Als ersten Punkt fordern wir eine Übergangsfrist vom 1. bis zum 31. Juli, die per Erlass die sogenannte 14c-Steuer aussetzt, die den Steuerzahler dazu zwingt, den ausgewiesenen Mehrwertsteuersatz – ob richtig oder falsch – abzuführen. Wir begründen diese Forderung damit, dass mit Sicherheit am 1. Juli aufgrund der schieren Masse an Aufträgen noch viele Kassen noch nicht umprogrammiert sein werden, sodass noch etliche Belege mit einem zu hohen Mehrwertsteuersatz erzeugt werden.
Weiter fordern wir, dass die Preisbehörden der Länder der Empfehlung des Bundeswirtschaftsministers folgen und die niedrigeren Mehrwertsteuersätze in Höhe von 16 bzw. 5 % ab dem 1. Juli lediglich an der Kasse berechnen. So entfällt für die betroffenen Händler das kurzfristige und aufwendige Umetikettieren.
Zusätzlich plädieren wir dafür, dass die Bundesregierung eines der kommenden Maßnahmenpakete dazu nutzen wird, um die Selbstständigen, die in diesen unruhigen Zeiten erneut mit erheblichem bürokratischen Aufwand belastet werden, durch nennenswerte bürokratische Entlastungen zu entschädigen!“