ESD MEDIENINFO | Both weiter ESD Präsident, zwei neue Unternehmerinnen im Präsidium

Saarlouis/Berlin, 14.06.2022. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. setzt auf Kontinuität. Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 13. Juni 2022 in Saarlouis wurde das Präsidium mit überwältigender Mehrheit im Amt bestätigt. Zudem wurden die Unternehmerinnen Angelika Hießerich-Peter aus Mettlach und Petra Schulz aus Berlin einstimmig in das Gremium gewählt.

Das geschäftsführende Präsidium des Verbandes, der die Interessen der Soloselbständigen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen vertritt, setzt sich weiterhin zusammen aus Präsident Kuni Ludwig Both (Saarlouis), den Vizepräsidenten Rainer Nicolas (Köln), Dr. Dr. h.c. Peter Spary (Bonn), Dr. Axel Woeller (Berlin) und dem Schatzmeister Claus Peters (Losheim).
Unterstützt wird der Vorstand durch das erweiterte Präsidium, dem Jörg Dillmann, Rüdiger Dillschneider, Wolfgang Eichner, Angelika Hießerich-Peter, Patrick Meinhardt, Petra Schulz, Erhard Weimann und Dr. Peter Vogt angehören.
Für ihre Arbeit geehrt wurde Patrizia Zimmer, die nach 15 Jahren in der Verbandsführung nicht mehr kandidiert hatte.

Energiewende, Klimaauflagen, Lieferprobleme – die aktuellen Herausforderungen für die Selbständigen sind vielschichtig. Umso wichtiger ist für sie eine starke Lobby auf allen politischen Ebenen. Dafür tritt das Verbandspräsidium erneut drei Jahre an. „Die Soloselbständigen und kleinen Unternehmen sind das Rückgrat der bundesdeutschen Wirtschaft.“, so Präsident Both und weiter „Wir erwarten von der Politik, sich nicht nur in Sonntagsreden dazu zu bekennen, sondern uns im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen und aktiv zu unterstützen.“

Hauptgeschäftsführer Timo Lehberger dankte den Gewählten für ihr Engagement zum Wohle der Selbständigen, wünschte für die Zukunft viel Erfolg für die gemeinsame Arbeit und hob hervor, dass das Präsidium nach wie vor die große Bandbreite der im Dachverband ESD vertretenen Branchen abbilde.

ESD MEDIENINFO | Europaverband der Selbständigen: Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch 2021 aussetzen!

Berlin/Saarlouis, 18.01.2021. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. fordert die Bundesregierung und die Länder dazu auf, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch in diesem Jahr auszusetzen. Der Präsident des ESD, Kuni Ludwig Both, erklärt hierzu:

„Unter den coronabedingten Sonderregelungen der Finanzministerien von Bund und Ländern zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen war eine der zielführendsten Maßnahmen die Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung. Vielen Unternehmen wurde daher auf Antrag die bereits entrichtete Vorauszahlung zurückerstattet.
Leider ist die Krise heute, etwa ein Jahr später, noch nicht zu Ende und um die liquiden Mittel vieler Unternehmen ist es noch schlechter bestellt als im Februar 2020.

Zu unsere Bestürzung wurde die letztjährige Sonderregelung aber nicht verlängert. Dies wird dazu führen, dass am 10. des kommenden Monats viele – häufig bereits angeschlagene – Unternehmen doppelt belastet werden. Zusätzlich zur regulären Umsatzsteuervorauszahlung ist nämlich dann auch noch die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 fällig.

Daher fordern wir den Bundesfinanzminister Olaf Scholz dazu auf, kurzfristig zu reagieren und mit seinen Länderkollegen die weitere Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung möglich zu machen!“

ESD MEDIENINFO | Selbständige fordern sofortige Korrektur bei den Corona-Hilfen

Berlin/Saarlouis, 13.01.2021. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. kritisiert die nachträglichen Anpassungen der Bedingungen zur Auszahlung der Überbrückungshilfe II als Vertrauensbruch und schweren Fehler. Der ESD Präsident, Kuni Ludwig Both, erklärt hierzu:

„Die Bundesregierung hat im Dezember ohne viel Aufhebens oder eine Information an die Betroffenen die Antragsbedingungen zur Überbrückungshilfe II entsprechend der Vorgaben des EU-Beihilferechts angepasst. Plötzlich brauchen antragstellende Selbständige ungedeckte Fixkosten, also Verluste, und nicht mehr wie bisher vollmundig verkündet lediglich Umsatzeinbußen.

Diese heimliche Änderung hat fatale Konsequenzen für die hilfesuchenden Selbständigen. Das Problem: die bereits gestellten Hilfsanträge gingen von völlig anderen Voraussetzungen aus. Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe II erhalten haben, müssen ggf. mit erheblichen Rückzahlungen rechnen. Gelder, die meist verwendet wurden, um Rückstände aus den Vormonaten zu finanzieren.
Besonders hart werden jetzt die getroffen, die von der November- und Dezemberhilfe nicht profitiert haben und nun auf die Überbrückungshilfen angewiesen sind. Also insbesondere der Einzelhandel oder aber die Reisebüros. Erst kommt die Hilfe nicht oder nur schleppend und dann muss sie ggf. noch in Teilen zurückgezahlt werden.
Es ist empörend, dass die Antragsteller keinen Bestands- oder Vertrauensschutz bezüglich der Regelungen am Tag der Antragsstellung genießen!

Um noch einen letzten Funken Vertrauen seitens der Selbständigen in die staatlichen Hilfsprogramme zu erhalten, müssen die Minister Scholz und Altmaier jetzt mit ihren Häusern sofort reagieren und die Regelungen so umgestalten, dass die versprochenen und dringend benötigten Unterstützungsleistungen auch greifen und kurzfristig ankommen.“

ESD MEDIENINFO | KMU Forderungen: 12 Punkte für die neue Legislaturperiode

Berlin/Saarlouis, 28.09.2021. Anlässlich der bevorstehenden Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen veröffentlicht der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. 12 Forderungen an die künftigen Regierungsparteien. Sie legen dar, was die vom ESD vertretenen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) von der Regierungskoalition erwarten. Der ESD Präsident, Kuni Ludwig Both, erklärt hierzu:

„Die künftige Bundesregierung steht in der neuen Legislaturperiode bis 2025 vor großen Herausforderungen. Es gilt die ökologische und digitale Transformation der Wirtschaft, die Bewältigung der Folgen der Coronakrise und die Maßnahmen für einen konjunkturellen Aufschwung miteinander zu verbinden. Dafür braucht es auch eine starke Wirtschaft. Deren Rückgrat sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die die neue Bundesregierung durch verbesserte Rahmenbedingen unterstützen muss.
Konkret fordern wir:

1. Die Entlastung von Selbständigen: Zum Beispiel durch Einführung einer Bürokratiekostenpauschale
2. Soziale Absicherung: Zum Beispiel durch die Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge für Selbständige
3. Die Arbeitskosten deckeln: Zum Beispiel durch eine Obergrenze für Sozialabgaben
4. Die gesetzlichen Krankenversicherung attraktiver gestalten: Zum Beispiel durch die Gleichstellung der freiwillig-gesetzlich-Versicherten und der gesetzlich-Pflichtversicherten.
5. Handwerk stärken: Zum Beispiel durch einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen
6. Fachkräfte sichern: Zum Beispiel durch die Stärkung der beruflichen Bildung
7. Gesetzgebung: aktive Deregulierung vorantreiben
8. Corona-Folgen lindern: Zum Beispiel durch eine bundesweit vereinheitlichte Schlussabrechnung zu sämtlichen Hilfsprogrammen
9. KMU freundliches Arbeitsrecht: Zum Beispiel durch eine Reform hin zu klaren Grundsätzen und weniger Ausnahmen
10. Digitale Transformation vorantreiben: Zum Beispiel durch den beschleunigten Ausbau der Infrastruktur und der umgehenden Digitalisierung der Verwaltung auf allen Ebenen
11. KMU krisenfest machen: Zum Beispiel durch die Stärkung der Eigenkapitalbasis
12. Steuerrecht KMU-freundlich gestalten: Zum Beispiel durch ein Regulierungsmoratorium

Grundsätzlich fordern wir, dass sowohl die Regierungs- als auch die Oppositionsparteien in dieser Legislaturperiode die Leistungen der kleinen und mittelständischen Unternehmen honorieren und eine KMU-freundliche Politik ins Zentrum ihrer wirtschaftspolitischen Überlegungen stellen. Wir werden die Handelnden daran messen, wie und ob Sie unsere Forderungen in konkrete
Politik umsetzen werden.“

Der ausführliche Forderungskatalog des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. kann ab sofort unter der Internetadresse www.esd-ev.de/forderungen2021 als PDF-Datei heruntergeladen werden.

ESD MEDIENINFO | Anstehende Mehrwertsteuersenkung - gut gemeint, schlecht gemacht und nicht genügend durchdacht

Berlin, 24.06.2020. „Gut gemeint, schlecht gemacht und nicht genügend durchdacht“, mit diesen Worten kritisiert Kuni Ludwig Both, Präsident des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V., harsch die am 1. Juli anstehende Mehrwertsteuersenkung.

Hinsichtlich der vielen rechtlichen Unklarheiten bei der befristeten Mehrwertsteuersenkung sowie des erheblichen bürokratischen Aufwands für die Unternehmen fordert der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. die Bundesregierung zu weiteren Entlastungen auf. Hierzu erklärt der ESD-Präsident Kuni Ludwig Both wie folgt:

„Wir erkennen die im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossene Mehrwertsteuersenkung grundsätzlich als positiv gemeinte Initiative an, allerdings wird die bürokratische und administrative Belastung, die mit der viel zu kurzen Umsetzungsfrist einhergeht, viele kleine Unternehmen überfordern. Administrative Dinge wie das Umetikettieren der Preisauszeichnungen im Handel, die Umstellung der Kassensysteme oder auch die Inanspruchnahme externer Berater und Dienstleister, um nur einige Beispiele zu nennen, werden enorme Mehrkosten verursachen, die den erhofften positiven Effekt voraussichtlich erheblich schmälern werden.

Zusammengefasst bewerten wir die angesetzte Zeitspanne für die Umsetzung dieser befristeten Maßnahmen als viel zu kurz bemessen und die dadurch zu erwartenden Mehrkosten als vollkommen unverhältnismäßig. Daher fordern wir die Bundesregierung mit konkreten Forderungen auf, die Selbstständigen in dieser Phase weiter zu entlasten.

Als ersten Punkt fordern wir eine Übergangsfrist vom 1. bis zum 31. Juli, die per Erlass die sogenannte 14c-Steuer aussetzt, die den Steuerzahler dazu zwingt, den ausgewiesenen Mehrwertsteuersatz – ob richtig oder falsch – abzuführen. Wir begründen diese Forderung damit, dass mit Sicherheit am 1. Juli aufgrund der schieren Masse an Aufträgen noch viele Kassen noch nicht umprogrammiert sein werden, sodass noch etliche Belege mit einem zu hohen Mehrwertsteuersatz erzeugt werden.

Weiter fordern wir, dass die Preisbehörden der Länder der Empfehlung des Bundeswirtschaftsministers folgen und die niedrigeren Mehrwertsteuersätze in Höhe von 16 bzw. 5 % ab dem 1. Juli lediglich an der Kasse berechnen. So entfällt für die betroffenen Händler das kurzfristige und aufwendige Umetikettieren.

Zusätzlich plädieren wir dafür, dass die Bundesregierung eines der kommenden Maßnahmenpakete dazu nutzen wird, um die Selbstständigen, die in diesen unruhigen Zeiten erneut mit erheblichem bürokratischen Aufwand belastet werden, durch nennenswerte bürokratische Entlastungen zu entschädigen!“