ESD MEDIENINFO | Europaverband der Selbständigen: Kassensicherungsverordnung stellt Unternehmer unter Generalverdacht

Berlin/Neunkirchen, 18.11.2019. Zur aktuellen Kritik des Bäckerhandwerks an der Belegausgabepflicht im Rahmen der ab 2020 geltenden Kassensicherungsverordnung erklärt der Präsident des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V.:

„Diese unsinnige Belegausgabepflicht gilt nicht nur für Bäckereien, sondern für alle Selbständigen, die mit elektronischen Kassensystemen arbeiten. Besonders hart werden von der neuen Kein-Kunde-ohne-Beleg-Gesetzgebung kleine Unternehmen getroffen, die täglich viele kleine Warenmengen an eine Vielzahl von Kunden veräußern, wie zum Beispiel Bäckereien aber insbesondere auch die Gastronomie. Dass der ein oder andere aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Belegausgabepflicht befreit werden kann, hilft der großen Masse an Betroffenen auch nicht weiter.
Weiterhin fordert die Kassensicherungsverordnung, dass Kassensysteme ab 1. Januar 2020 durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein müssen, sodass keine Löschung von Umsätzen mehr möglich ist. Sprich, die Unternehmen müssen neue gesetzeskonforme Kassensysteme zum Stückpreis von durchschnittlich 500 EUR anschaffen. Zu guter Letzt muss künftig jeder der ein elektronisches Kassensystem betreibt oder eine neue Registrierkasse anschafft, innerhalb eines Monats eine entsprechende Meldung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Gleiches gilt auch für die Außerbetriebnahme des Kassensystems, auch bei Diebstahl oder Defekt.
Um es kurz zu machen – Wieder einmal verursacht die Politik den kleinen und mittelständischen Unternehmen ein Mehr an Kosten und bürokratischen Erfüllungsaufwand, weil sie alle Selbständigen unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung stellt. In Umkehr der Unschuldsvermutung gilt gerade der kleine Unternehmer für den Gesetzgeber solange als schuldig, bis seine Unschuld zweifelsfrei feststeht. Die Kosten seiner Entlastung hat selbstverständlich er selbst zu tragen.
Am konkreten Beispiel der Kassensicherheitsverordnung sieht man, dass die Bundespolitik gänzlich aus den Augen verloren hat, welch wichtige Rolle der kleine Mittelstand für unser Wirtschaftssystem spielt. Festzuhalten bleibt, dass vor dem Anspruch des Staates auf Steuern erst einmal die Leistung des einzelnen Unternehmers steht. Sprich, wo wir nicht in Ruhe und erfolgreich wirtschaften können, da gibt es irgendwann auch keine Arbeitsplätze und Steuereinkünfte mehr!“

ESD MEDIENINFO | Europaverband der Selbständigen: Berliner Mietendeckel ist kontraproduktive Augenwischerei

Berlin, 24.10.2019. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. kritisiert den vom rot-rot-grünen Berliner Senat verabschiedeten Gesetzentwurf zum Mietendeckel als kontraproduktive Augenwischerei. ESD Präsident Kuni Ludwig Both erklärt hierzu:

„Die Idee des Berliner Senats sich mit dem Mietendeckel Zeit zu erkaufen, um derweil die massiven Fehler der Immobilienpolitik in den vergangenen Jahrzehnten korrigieren zu können ist jetzt schon zum Scheitern verurteilt. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um reine Augenwischerei, die nicht nur unnütz ist, sondern sich auch noch als kontraproduktiv herausstellen wird. Es kann doch niemand ernsthaft glauben, dass ein solch massiver Eingriff in den Markt durch Investitionen seitens der Privatwirtschaft belohnt werden wird. Im Gegensatz – das aktuelle Berliner Beispiel wird bundesweit für einen Rückzug im Bereich des Baus und Erwerbs von Anlageimmobilien führen. Insbesondere die kleinen und mittelständischen Selbständigen – für die Anlageimmobilien bislang eine traditionelle Säule der Altersvorsorge darstellen – werden sicherlich nicht mehr dort investieren, wo unverantwortliche Politiker von heute auf morgen die Kalkulationsgrundlagen ändern können. Bleibt mit Blick auf die desaströse Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank die Frage mit welchen Mitteln Selbständige überhaupt noch vorsorgen können.
So werden in den kommenden Jahren nicht nur keine – dringend benötigten – neuen Wohnungen geschaffen, nein es wird auch zu einem Investitionsstopp nie gekannter Ausmaße kommen. Leidtragende sind wiederum die kleinen und mittelständischen Unternehmen – insbesondere Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und Architekten, denen die Aufträge wegbrechen werden.
Aus Sicht der kleinen und mittelständischen Unternehmen, Selbständigen und Hausbesitzern bleibt zu hoffen, dass das Berliner Abgeordneten Haus diesen Unsinn mehrheitlich verhindert. Wir fordern daher fraktionsübergreifend alle Abgeordneten auf sich gegen diesen Gesetzentwurf auszusprechen und begrüßen ausdrücklich die von CDU und FDP angekündigten rechtlichen Schritte.“

ESD MEDIENINFO | Europaverband der Selbständigen begrüßt saarländische Bundesratsinitiative zur Förderung der kleinen Unternehmen

Neunkirchen/Berlin, 25.04.2019. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. begrüßt die vom saarländischen Finanzminister Peter Strobel angekündigte Bundesratsinitiative zur Anhebung der Kleinunternehmergrenze sowie der Ist-Besteuerungsgrenze. Hierzu erklärt der ESD Präsident, Kuni Ludwig Both:

„Die von Herrn Strobel geplanten Anpassungen dieser umsatzsteuerlichen Regelungen werden eine echte Entlastung gerade für kleinste und kleine Unternehmen darstellen und greifen langjährige Forderungen unseres Verbandes auf. Daher unterstützen wir die geplante Initiative als richtigen und wichtigen Schritt zur Förderung der kleinen Unternehmen im Allgemeinen und insbesondere des unternehmerischen Nachwuchses.

Wie immer in Zeiten einer guten konjunkturellen Lage und einer entsprechend guten Situation am Arbeitsmarkt sank die Zahl der Neugründungen in den vergangenen Jahren signifikant. Zeitgleich stieg die Zahl der Unternehmensaufgaben aus Altersgründen ohne Nachfolger. Durch den hieraus entstehenden negativen Gründungssaldo ist für die Zukunft bereits heute eine Unternehmenslücke vorprogrammiert.

Die von Minister Strobel vorgeschlagenen zeitgemäßen und längst überfälligen Anpassungen der Umsatzgrenzen werden die Gründungslust mit Sicherheit steigern. Speziell die Anhebung der Jahresumsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung wird wichtige positive Impulse bei den Nebenerwerbsgründungen setzen. Die Gründung im Nebenerwerb stellt aus unserer Sicht einen pragmatischen Ansatz dar, durch den der Gründer – abgesichert durch die Festanstellung oder neben dem Studium – langsam in die Selbständigkeit hineinwachsen kann.

Dementsprechend fordern wir die politisch Verantwortlichen der übrigen 15 Bundesländer auf, diese Initiative des Saarlandes im Bundesrat wohlwollend zu begleiten und im Interesse der kleinsten und kleinen Unternehmen zu unterstützen!“

ESD MEDIENINFO | Selbständigen-Vertreter begrüßen Heils Pläne zur Altersvorsorgepflicht

Berlin, 08.04.2019. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. begrüßt die Pläne von Arbeitsminister Heil, eine gesetzliche Pflicht zur Altersvorsorge Selbständiger einzuführen. Hierzu erklärt ESD Präsident Kuni Ludwig Both:

„Zur Prävention und Bekämpfung von Altersarmut ist eine gesetzlich verpflichtende Altersvorsorge für Selbständige zwingend. Seitens des Europaverbandes der Selbständigen werden wir jede diesbezügliche Initiative unterstützen, sofern sie den Selbständigen eine Wahlfreiheit bei der Form der Altersvorsorge garantiert. Eine reine Pflichtversicherung im Umlagemodell der Deutschen Rentenversicherung werden wir nicht mittragen. Mehr Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung bedeuten letztlich auch mehr Ansprüche auf Auszahlung von Renten. Dieses Vorgehen führt lediglich zu einer Vertagung des Problems und nicht zur Stärkung des Systems.
Wir erwarten von Minister Heil einen Gesetzentwurf, der sich an den Bedürfnissen der Selbständigen orientiert. Das bedeutet zum einen, dass bei der Ausgestaltung beachtet und anerkannt wird, dass viele verantwortungsvolle Selbständige ihre Altersvorsorge bereits in Eigenregie händeln und zu diesem Zweck in Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Aktienfonds einzahlen und oder mit Immobilien vorgesorgt haben. Eine Anerkennung bereits bestehender Verträge und Leistungen ist unabdingbar. Zum anderen erwarten wir, dass das Arbeitsministerium Augenmaß beim Thema Existenzgründer und Soloselbständige beweist. Hier darf eine gesetzliche Regelung nicht zu unangemessenen finanziellen Überforderungen führen.“

ESD MEDIENINFO | Europaverband der Selbständigen: Barley riskiert mutwillig tausende Jobs!

Berlin, 26.02.2019. Der Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) kritisiert die Pläne von Bundesjustizministerin Barley, die Maklergebühren neu zu regeln, als populistisch und zutiefst unternehmer- und verbraucherfeindlich. ESD Präsident Both erklärt hierzu:

„Der Vorschlag die Courtage bei der Veräußerung von Immobilien künftig nur noch durch die Verkäufer tragen zu lassen, wird zu massiven Umsatzeinbrüchen bei den Maklern führen. Das Bundesjustizministerium selbst beziffert die zu erwartenden Auftragsverluste auf 10 %, also rund 600 Millionen Euro.
Nach allem Anschein versucht die Bundesjustizministerin und SPD-Spitzenkandidatin für die Europawahlen vor dem Hintergrund des zu erwartenden Wahldebakels verzweifelt Wählerstimmen zu gewinnen und nimmt dabei in Kauf, einem ganzen Berufszweig die Existenzgrundlage zu entziehen. Betroffen sind bundesweit tausende von kleinen Maklerunternehmen mit zehntausenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
Im Gegensatz zu Berufspolitikern und -politikerinnen wie Frau Barley wird jeder dieser selbständigen Immobilienmakler nur im Erfolgsfall entlohnt, denn die Maklergebühr fließt nur nach erfolgreichem Verkauf. Zuvor investiert der typische Immobilienmakler viel unbezahlte Zeit für Beratung und Besichtigung und Geld für die Vermarktung des Objektes. Des Weiteren unterliegt jeder Immobilienmakler strengen Weiterbildungspflichten und sichert sich mit immensen Beiträgen gegen mögliche Vermögensschäden durch fehlerhafte Beratung und ähnliches ab – vielleicht sollte auch manche Bundesminister sich gegen die von ihnen verursachten Schäden absichern müssen.
Festzuhalten bleibt, dass die öffentliche Hand der größte Preistreiber bei den Nebenkosten des Immobilienkaufs ist. So zahlen Sie in manchen Bundesländern bis 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer. Hier müsste Frau Barley ansetzen. Das ist vielleicht nicht so populär und viel mühsamer umzusetzen, aber dafür auch wirklich effektiv! Denn die schön gewählte Formulierung Bestellerprinzip wird am Ende des Tages auch nicht darüber hinwegtäuschen können, dass die Immobilienkäufer ebenfalls zu den Verlierern der undurchdachten Strategie der Bundesjustizministerin zählen werden. So werden sich viele Verkäufer schadlos halten und die Maklergebühren vorab dem Kaufpreis zuschlagen. Und in den Fällen, in denen kein Makler mehr beauftragt wird, entfallen für den Käufer die strengen Auskunftspflichten und die umfassende Beratung durch diese Dienstleister.
Daher fordert der Europaverband der Selbständigen die Abgeordneten der Koalitionsparteien auf, dem Treiben der Bundesjustizministerin, im Interesse der Selbständigen und Verbraucher, eine klare Absage zu erteilen. Was Frau Barley betrifft, so wüschen wir ihr für die Europawahlen am 26. Mai viel Erfolg! Zwar sind wir davon überzeugt, dass grundsätzlich nur die fähigsten und besten Köpfe in dieses für die Bundesrepublik so wichtige Parlament entsandt werden sollten, allerdings wäre es für die kleinen und mittelständischen Unternehmen sicherlich von Vorteil, wenn Frau Barley künftig dort wirken würde.“