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ESD MEDIENINFO | Weiterbildungsoffensive für Soloselbstständige: ESD begrüßt Verlängerung des KOMPASS-Programms

ESD MEDIENINFO | Weiterbildungsoffensive für Soloselbstständige: ESD begrüßt Verlängerung des KOMPASS-Programms

Berlin/Saarbrücken, 20.05.2025. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das erfolgreiche Förderprogramm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ zu verlängern.

Mit dem Programm erhalten Soloselbstständige weiterhin einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für individuell passende Weiterbildungsmaßnahmen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherheit dieser oft übersehenen Unternehmergruppe zu stärken.

„Beruflicher Erfolg hängt heute mehr denn je von kontinuierlicher Qualifikation ab – das gilt auch und gerade für Selbstständige. KOMPASS ist hier eine sehr willkommene Unterstützung“, erklärt Timo Lehberger, Präsident des ESD.

Der ESD ruft alle anspruchsberechtigten Selbstständigen dazu auf, die Chance zur persönlichen und unternehmerischen Weiterentwicklung zu nutzen. Zugleich appelliert der Verband an die Politik, das Programm auch für Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten zu öffnen – und damit noch mehr Spielraum für Qualifizierung im Mittelstand zu schaffen.

„Wer Selbstständigkeit stärken will, muss Bildung fördern. Weiterbildung ist keine Kür, sondern ein wichtiger Faktor – gerade in einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt“, so Lehberger weiter.

Hintergrund: Das Programm „KOMPASS“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) finanziert und richtet sich gezielt an Soloselbstständige mit Sitz in Deutschland. Die Umsetzung erfolgt über autorisierte Beratungsstellen, die passgenaue Qualifizierungspläne gemeinsam mit den Antragstellenden entwickeln.

Weitere Informationen und eine Übersicht über teilnehmende Beratungsstellen finden Interessierte unter: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html

ESD MEDIENINFO | ESD gratuliert Friedrich Merz und dem neuen Bundeskabinett – Erwartungen der Selbständigen und KMU sind hoch

ESD MEDIENINFO | ESD gratuliert Friedrich Merz und dem neuen Bundeskabinett – Erwartungen der Selbständigen und KMU sind hoch

Berlin/Saarbrücken, 07.05.2025. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. gratuliert Friedrich Merz zur Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland und wünscht ihm sowie seinem neuen Bundeskabinett eine glückliche Hand, Weitsicht und Tatkraft.

„Die kommenden Monate werden entscheidend dafür sein, ob Deutschland wieder zu einem verlässlichen Standort für Unternehmergeist, Eigenverantwortung und wirtschaftliche Freiheit wird“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger. „Gerade Soloselbstständige und kleinere Unternehmen erwarten jetzt politische Klarheit und Entlastung – nicht weitere Belastung.“
Der ESD appelliert an die neue Bundesregierung, zentrale Weichen neu zu stellen: Bürokratieabbau, steuerliche Vereinfachung, eine praxisgerechte Altersvorsorge für Selbstständige und ein fairer Zugang zu öffentlichen Aufträgen müssen auf die politische Agenda. Ebenso braucht es endlich eine differenzierte Mittelstandspolitik, die nicht an Konzernmaßstäben ausgerichtet ist.

„Unsere Mitglieder brauchen keine neuen Versprechungen, sondern konkrete Entlastungen und Verlässlichkeit. Der Staat darf Unternehmertum nicht länger durch Misstrauen und Überregulierung behindern, sondern muss es gezielt ermöglichen“, so Lehberger weiter.

Der ESD bietet dem neuen Bundeskanzler und seinem Kabinett den offenen Austausch an – mit klaren Positionen, aber auch mit konstruktiven Lösungsvorschlägen aus der unternehmerischen Praxis.

ESD MEDIENINFO | ESD begrüßt Mutterschutz-Pläne für Selbstständige

ESD MEDIENINFO | ESD begrüßt Mutterschutz-Pläne für Selbstständige

Saarbrücken/Berlin, 22.04.2025. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. (ESD) begrüßt die Pläne der künftigen Bundesregierung, erstmals einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige einzuführen. Ein entsprechender Reformvorschlag befindet sich laut Medienberichten derzeit in der Ausarbeitung. Ziel ist es, selbstständigen Frauen während Schwangerschaft und Mutterschaft einen vergleichbaren Schutz wie angestellten Müttern zu gewähren.

„Dieser Schritt ist überfällig“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger. „Selbstständigkeit darf nicht länger mit sozialer Benachteiligung einhergehen. Gerade in sensiblen Lebensphasen wie Schwangerschaft und Elternzeit brauchen auch Selbstständige eine verlässliche Absicherung.“

Der ESD fordert in diesem Zusammenhang eine umfassende Reform der sozialen Sicherungssysteme für Soloselbstständige und Inhaber kleiner Unternehmen. Neben einem gesetzlichen Mutterschutz müsse auch der Zugang zu anderen sozialen Leistungen modernisiert werden.

„Wir brauchen flexible Beitragsmodelle in der Kranken- und Rentenversicherung, die sich am tatsächlichen Einkommen orientieren und Gründungsphasen besonders berücksichtigen“, so Lehberger. „Darüber hinaus ist eine Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge essenziell, ebenso wie der Schutz vor Altersarmut durch eine insolvenz- und pfändungssichere Mindestabsicherung.“

Der ESD setzt sich seit langem für ein sozial faires Umfeld ein, das Selbstständigen finanzielle Stabilität ermöglicht, ohne deren unternehmerische Freiheit einzuschränken. Eine soziale Absicherung auf Augenhöhe ist Voraussetzung, um den Mittelstand zu stärken und neue Selbstständigkeit zu fördern.

ESD MEDIENINFO | Mindestlohn-Kommission stärken – politische Alleingänge verhindern

ESD MEDIENINFO | Mindestlohn-Kommission stärken – politische Alleingänge verhindern

Berlin/Saarbrücken, 15.04.2025. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. warnt davor, die Grundprinzipien der Mindestlohnfestsetzung weiter zu verwässern. Die Festlegung der Lohnuntergrenze sollte auf einem strukturierten, transparenten Verfahren basieren – nicht auf parteipolitischer Opportunität. Genau dafür wurde die Mindestlohn-Kommission geschaffen.

„Die Mindestlohn-Kommission wurde bewusst als unabhängiges Gremium geschaffen – mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner sowie wissenschaftlichem Sachverstand. Wer nun auf dem Verordnungsweg Mindestlohnpolitik betreiben will, entwertet das Modell der sozialen Marktwirtschaft und schwächt den Konsens zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.

Die Existenz der Kommission soll gerade verhindern, dass Regierungen mit wechselnden Mehrheiten willkürlich am Verhandlungstisch der Tarifpartner vorbei über die Höhe des Mindestlohns entscheiden. Dass dies unter der früheren Ampelregierung dennoch geschah – etwa mit der gesetzlichen Anhebung auf zwölf Euro im Jahr 2022 ohne Empfehlung der Kommission – untergräbt die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens.

Angesichts der aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD fordert der ESD ein klares Bekenntnis zur Unabhängigkeit der Kommission. „Die SPD muss sich in der neuen Koalition ernsthaft fragen, ob sie aus den Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre gelernt hat. Die reglementierende und subventionierende Politik der alten Ampelregierung hat nicht zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung geführt – im Gegenteil: Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen kämpfen mehr denn je mit Bürokratie, Fachkräftemangel und steigenden Kosten“, so Lehberger.

Der ESD fordert die künftige Bundesregierung auf, zur ordnungspolitischen Vernunft zurückzukehren und die Entscheidung über die Höhe des Mindestlohns weiterhin dort zu belassen, wo sie hingehört: bei der Mindestlohn-Kommission.

ESD MEDIENINFO | Neuer Koalitionsvertrag: Chance für Selbständige bleibt weitgehend ungenutzt

ESD MEDIENINFO | Neuer Koalitionsvertrag: Chance für Selbständige bleibt weitgehend ungenutzt

Berlin/Saarbrücken, 10.04.2025. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. bewertet den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung mit gemischten Gefühlen. Zwar enthält das Papier einzelne Fortschritte, etwa im Bereich der digitalen Verwaltung, der Innovationsförderung und beim Bürokratieabbau. Doch die dringend notwendigen strukturellen Reformen zugunsten der rund drei Millionen kleinen Unternehmen, Soloselbständigen und freien Berufe bleiben erneut aus.

„Die Koalition redet viel vom Mittelstand, aber sie handelt zu wenig für Selbständige“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger. „Gerade Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden, werden wieder einmal nicht ernsthaft berücksichtigt.“
In einer umfassenden Analyse hat der ESD den Koalitionsvertrag mit dem eigenen Forderungskatalog für die Legislaturperiode 2025 bis 2029 abgeglichen. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: Nur drei der zwölf zentralen Forderungen des Verbandes wurden im Koalitionsvertrag vollständig erfüllt. Sechs Forderungen wurden bestenfalls teilweise berücksichtigt. Drei Punkte – darunter eine gesetzlich festgeschriebene Obergrenze bei den Sozialabgaben – wurden vollständig ignoriert.
Besonders enttäuschend ist die Tatsache, dass die versprochene steuerliche Entlastung in vielen Punkten vage bleibt. Die dringend geforderte Senkung der Einkommensteuerbelastung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften findet sich allenfalls in Form von Prüfaufträgen wieder. Positiv hervorzuheben ist allerdings, dass Abschreibungsregelungen modernisiert und Investitionen erleichtert werden sollen – das kann, sofern es praxisnah umgesetzt wird, kleinen Betrieben spürbare Vorteile bringen. Gleichzeitig kritisiert der ESD, dass die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags erneut vertagt und die Körperschaftsteuer-Entlastung erst ab dem Jahr 2028 in Aussicht gestellt wird – viel zu spät angesichts der aktuellen Belastungssituation im Mittelstand.
Ein klares Bekenntnis zur Selbständigkeit, sei es gesellschaftlich, steuerlich oder rechtlich, fehlt dem Vertrag vollständig. Von einer Reform des Arbeitsrechts zugunsten kleiner Unternehmen ist ebenso wenig die Rede wie von einem modernen Bild des Unternehmertums in Deutschland.
Zusätzlich kritisch sieht der ESD die neue Ressortverteilung innerhalb der Bundesregierung. Die für Selbständige und kleine Unternehmen besonders relevanten Ministerien – Wirtschaft und Energie, Digitalisierung und Staatsmodernisierung, Arbeit und Soziales sowie Finanzen – sind auf mehrere Parteien verteilt. Das führt zu befürchteten Kompetenzüberschneidungen und einer erneuten Zersplitterung der Zuständigkeiten. Ein eigenständiges Mittelstandsministerium wurde nicht geschaffen, obwohl dies angesichts der vielschichtigen Herausforderungen gerade für kleinere Betriebe sinnvoll gewesen wäre. Zudem bleibt unklar, welches Ministerium künftig federführend für die Belange von Soloselbständigen und Freien Berufen verantwortlich sein soll.
Der Europaverband der Selbständigen fordert daher die Koalitionsfraktionen auf, im weiteren parlamentarischen Verfahren nachzubessern. Notwendig sind gerechte Sozialversicherungssysteme, die sich an der Lebensrealität von Selbständigen orientieren, spürbare steuerliche Entlastungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie ein klares politisches und gesellschaftliches Bekenntnis zur Selbständigkeit.
„Selbständigkeit ist kein Hobby und kein Nebenbei-Projekt, sondern elementarer Bestandteil unserer wirtschaftlichen Zukunft“, so Lehberger weiter. „Wer diesen Millionen Menschen keine Perspektive gibt, verspielt nicht nur ihr Vertrauen, sondern auch die Innovationskraft, Stabilität und Beschäftigung, die unser Land so dringend braucht.“

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