Berlin/Saarlouis, 16.03.2024. Auf Druck von Wirtschaftsvereinigungen wie dem Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) und den Branchenorganisationen der prüfenden Dritten, haben die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern vereinbart, die Abgabefrist für die Corona-Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024 verlängern zu wollen. ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt hierzu:
"Der ESD wirkt! Der Druck der Interessenvertreter der Selbständigen hat Bund und Länder bewogen nochmals eine Fristverlängerung zu ermöglichen. Die Möglichkeit die Schlussabrechnungen der Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen jetzt bis Ende September einzureichen ist ein richtiger Schritt, der die Kanzleien der prüfenden Dritten entlastet und dafür sorgt, dass viele kleine und mittelständische Unternehmen aufatmen können.
Die zusätzliche Ankündigung von Bund und Ländern, gemeinsam mit den prüfenden Dritten an einer Vereinfachung und Beschleunigung der Prüfprozesse in den Bewilligungsstellen zu arbeiten, lässt hoffen, dass die rund 400.000 noch ausstehenden Schlussabrechnungspakete fristgerecht eingereicht und geprüft werden können.
Sollte sich bei der für den 1. Juli 2024 vorgesehenen Zwischenbilanz abzeichnen, dass die prüfenden Dritten und oder die Mitarbeiter der Bewilligungsstellen die Schlussabrechnungen nicht rechtzeitig abarbeiten können, fordern wir Bund und Länder bereits jetzt dazu auf, sich auf eine frühzeitige weitere Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2024 zu verständigen.
Darüber hinaus fordern wir die Frist für die Beantwortung von Rückfragen der Bewilligungsstellen durch die prüfenden Dritten nicht wie jetzt vorgesehen von 14 auf 21 Tage, sondern praxisorientiert auf 4 Wochen auszudehnen.“