ESD MEDIENINFO | Kartenzahlungspflicht: Finanzministerium stellt Selbstständige unter Generalverdacht

ESD MEDIENINFO | Kartenzahlungspflicht: Finanzministerium stellt Selbstständige unter Generalverdacht

Berlin / Saarbrücken,13.09.2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. lehnt die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums für eine Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit entschieden ab. Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollen Handel, Gastronomie und Dienstleister ab 2027 neben Bargeld mindestens ein digitales Bezahlverfahren anbieten müssen. Welches Verfahren angeboten wird, sollen die Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden können, mindestens eines davon muss jedoch ein europäisches sein.

„Ob ein Betrieb Kartenzahlung akzeptiert, ist eine unternehmerische Entscheidung, und sie gehört dem, der das Risiko trägt“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger. Wer als Selbständiger bewusst auf Kunden verzichtet, die kein Bargeld mitführen, wägt Umsatz, Gebühren und Aufwand ab. Diese Abwägung muss ihm kein Ministerium abnehmen.

Das Argument der Wahlfreiheit für die Kunden hält der ESD für vorgeschoben. Nach Zahlen der Bundesbank wurden im vergangenen Jahr bereits 55 Prozent der erfassten Einkäufe bargeldlos bezahlt, nur noch 45 Prozent bar. Der Markt regelt den Wandel längst von selbst, ein Gesetz erübrigt sich.
Kartenzahlung ist zudem keineswegs kostenlos. Laut Bundesbank-Analyse kommen Geschäfte am günstigsten weg, wenn mit Schein, Münze oder Girocard gezahlt wird, während internationale Debit- und Kreditkarten höhere Kosten verursachen. Für Betriebe, die bislang bewusst ausschließlich Bargeld akzeptieren, entstehen durch die geplante Verpflichtung zusätzliche Kosten und organisatorischer Aufwand – unabhängig davon, ob ihre Kunden eine digitale Bezahlmöglichkeit überhaupt nachfragen.

Aufschlussreich ist, was das Ministerium neben der Wahlfreiheit noch als Argument anführt, nämlich die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität. Damit entsteht der Eindruck, Betriebe, die weiterhin auch bar bezahlt werden wollen, stünden unter einem besonderen Verdacht. „Dann soll das Finanzministerium auch dazu stehen, statt sich hinter dem Verbraucherschutz zu verstecken. Offenbar hält sich in Teilen der Politik und der Verwaltung hartnäckig die Vorstellung, Selbständige müsse man erst einmal unter Verdacht stellen, statt ihnen zunächst grundsätzlich rechtskonformes Verhalten zu unterstellen. Das haben die Menschen nicht verdient, die in diesem Land Arbeitsplätze schaffen, ausbilden und Steuern zahlen“, sagt Lehberger.

Der ESD appelliert an die Abgeordneten von CDU und CSU sowie an wirtschaftsnahe SPD-Politiker wie die Mitglieder des Seeheimer Kreises, im laufenden Verfahren zu intervenieren. Die Eckpunkte befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung, ein Kabinettsbeschluss ist noch für dieses Jahr geplant.
„Dass das Vorhaben im Koalitionsvertrag steht, macht es nicht richtiger. Die Union ist angetreten, Bürokratie abzubauen und den Mittelstand zu entlasten. Jetzt ist der Moment für alle, die den Mittelstand ernst nehmen, das auch zu beweisen“, so Lehberger.

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