ESD MEDIENINFO | Entlastungsprämie 2026: Bundesregierung lässt Selbständige im Regen stehen

ESD MEDIENINFO | Entlastungsprämie 2026: Bundesregierung lässt Selbständige im Regen stehen

Berlin/Saarbrücken, 13. April 2026. Die Bundesregierung plant, Arbeitgebern im Jahr 2026 die Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro zu ermöglichen. Ziel ist es, Beschäftigte angesichts steigender Belastungen kurzfristig finanziell zu entlasten.
Aus Sicht des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. ist dieser Ansatz grundsätzlich nachvollziehbar. Die geplante Ausgestaltung führt jedoch dazu, dass Selbständige von dieser Form der Entlastung erneut nicht profitieren.
Die Prämie ist an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gebunden und kann ausschließlich durch Arbeitgeber gewährt werden. Für Soloselbständige sowie Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen besteht damit keine Möglichkeit, eine vergleichbare Entlastung zu erhalten, obwohl sie in gleichem Maße von steigenden Kosten und wirtschaftlicher Unsicherheit betroffen sind.
Hinzu kommt, dass ein Großteil der unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland nicht in Kapitalgesellschaften, sondern in personenbezogenen Strukturen organisiert ist. Maßnahmen, die ausschließlich über Arbeitgeberstrukturen wirken, erreichen daher einen erheblichen Teil der wirtschaftlichen Realität nicht.
ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt: „Die geplante Entlastungsprämie zeigt ein strukturelles Problem. Maßnahmen werden entlang klassischer Arbeitnehmermodelle gedacht. Selbständige sind wieder die Lücke im System. Es ist inakzeptabel, dass die Bundesregierung bei Entlastungen erneut mit zweierlei Maß misst. Wer unternehmerisches Risiko trägt und Arbeitsplätze sichert, darf nicht schlechter gestellt werden als Angestellte. Wir brauchen keine Almosen, sondern eine faire Lösung, die auch die wirtschaftliche Realität von Soloselbständigen und Kleinbetrieben abbildet.“
In der aktuellen Diskussion werden daher auch steuerliche Ansätze als mögliche Lösung gesehen, um Selbständige vergleichbar zu entlasten. Ein zusätzlicher ebenfalls befristeter Freibetrag in der Einkommensteuer könnte eine solche Entlastung ohne neue bürokratische Verfahren ermöglichen und direkt im bestehenden System wirken.
Die aktuelle Diskussion verdeutlicht einmal mehr, dass wirtschaftspolitische Instrumente häufig nicht auf die Vielfalt unternehmerischer Erwerbsformen ausgerichtet sind. Gerade kleine Betriebe und Soloselbständige stehen jedoch unter einem vergleichbaren wirtschaftlichen Druck wie Beschäftigte, etwa durch steigende Energiepreise, höhere Betriebskosten und eine insgesamt unsichere Konjunkturlage.

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