ESD MEDIENINFO | Mindestlohn-Kommission stärken – politische Alleingänge verhindern

ESD MEDIENINFO | Mindestlohn-Kommission stärken – politische Alleingänge verhindern

Berlin/Saarbrücken, 15.04.2025. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. warnt davor, die Grundprinzipien der Mindestlohnfestsetzung weiter zu verwässern. Die Festlegung der Lohnuntergrenze sollte auf einem strukturierten, transparenten Verfahren basieren – nicht auf parteipolitischer Opportunität. Genau dafür wurde die Mindestlohn-Kommission geschaffen.

„Die Mindestlohn-Kommission wurde bewusst als unabhängiges Gremium geschaffen – mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner sowie wissenschaftlichem Sachverstand. Wer nun auf dem Verordnungsweg Mindestlohnpolitik betreiben will, entwertet das Modell der sozialen Marktwirtschaft und schwächt den Konsens zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.

Die Existenz der Kommission soll gerade verhindern, dass Regierungen mit wechselnden Mehrheiten willkürlich am Verhandlungstisch der Tarifpartner vorbei über die Höhe des Mindestlohns entscheiden. Dass dies unter der früheren Ampelregierung dennoch geschah – etwa mit der gesetzlichen Anhebung auf zwölf Euro im Jahr 2022 ohne Empfehlung der Kommission – untergräbt die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens.

Angesichts der aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD fordert der ESD ein klares Bekenntnis zur Unabhängigkeit der Kommission. „Die SPD muss sich in der neuen Koalition ernsthaft fragen, ob sie aus den Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre gelernt hat. Die reglementierende und subventionierende Politik der alten Ampelregierung hat nicht zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung geführt – im Gegenteil: Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen kämpfen mehr denn je mit Bürokratie, Fachkräftemangel und steigenden Kosten“, so Lehberger.

Der ESD fordert die künftige Bundesregierung auf, zur ordnungspolitischen Vernunft zurückzukehren und die Entscheidung über die Höhe des Mindestlohns weiterhin dort zu belassen, wo sie hingehört: bei der Mindestlohn-Kommission.

Das könnte Sie auch interessieren